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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2012 - 2 M 1/12   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2012 - 2 M 1/12 (https://dejure.org/2012,10621)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.04.2012 - 2 M 1/12 (https://dejure.org/2012,10621)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. April 2012 - 2 M 1/12 (https://dejure.org/2012,10621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 763
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Göttingen, 12.07.2007 - 4 A 172/04

    Rechtmäßigkeit der Sicherstellung von Rohwürsten; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2012 - 2 M 1/12
    Ausreichend sind vielmehr Umstände, die Ekel und Widerwillen hervorrufen und lediglich geeignet sind eine nachteilige Zustandsveränderung herbeizuführen (vgl. VG Göttingen, Urt. v. 12. Juli 2007 - 4 A 172/04 -, zit. nach juris Rn. 34 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13

    Auskunftsanspruch; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gammelfleisch;

    Bei Proben, die als gesundheitsschädlich oder -gefährdend eingestuft worden sind, ist dies schon begrifflich ebenso der Fall wie im Ergebnis bei solchen, die i. S. d. Art. 14 Abs. 1, 2b, 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet eingestuft worden sind (vgl. zu den Voraussetzungen: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 10.4.2012 - 2 M 1/12 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2017 - 2 M 595/17

    Erteilung einer Duldung nach § 60 a Abs 2 S 4 AufenthG (juris: AufenthG 2004) an

    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschluss des Senats vom 10.04.2012 - 2 M 1/12 -, m.w.N.).
  • VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet; Restaurant;

    Es reichen auch schon Umstände, die Ekel und Widerwillen hervorrufen und die lediglich geeignet sind, nachteilige Zustandsveränderungen herbeizuführen (vgl. OVG Greifswald, B.v. 10.04.2012, Az. 2 M 1/12, NVwZ-RR 2012, 763; vgl. auch OVG Hamburg, B.v. 05.09.2011, Az. 5 Bs 139/11, NVwZ-RR 2012, 93).
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